BFH - I R 83/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 50a Abs 1 Nr 3, EStG § 50a Abs 5 S 3, EStG § 49 Abs 1 Nr 3, EStG § 1 Abs 4, AO § 39 Abs 2 Nr 1
Rechtsfrage
Ist ein Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG hinsichtlich eines Honorars, das ein ausländischer (hier: australischer) Journalist im Rahmen einer grenzüberschreitend vereinbarten Übertragung eines unbeschränkten Nutzungsrechts (total buy out) an einem urheberrechtlich geschützten Werk (hier: Rohmaterial), für die vertraglich die Geltung deutschen Rechts vereinbart wurde, vorzunehmen oder liegt eine Veräußerung von Rechten mit Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums i.S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO vor?
Beschränkte Steuerpflicht; Nutzungsrecht; Steuerabzug; Überlassung; Urheberrecht; Verkauf; Wirtschaftliches Eigentum
Fundstelle(n):
RAAAG-40567