BFH - I R 69/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 50a Abs 1 Nr 3, EStG § 50a Abs 5 S 3, EStG § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst f, KStG § 2 Nr 1, KStG § 8 Abs 1, AO § 39 Abs 2 Nr 1
Rechtsfrage
Ist ein Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG hinsichtlich einer (Teil-)Zahlung im Rahmen einer grenzüberschreitend vereinbarten Übertragung eines unbeschränkten Nutzungsrechts an einem urheberrechtlich geschützten Werk, für die vertraglich die Geltung deutschen Rechts vereinbart und zwischen einer inländischen Vergütungsschuldnerin und einer britischen Ltd (Auftragnehmerin) unter Einbeziehung von Autoren (= Urheber nach deutschem Recht) geschlossen wurde, vorzunehmen (hier: buy out an einem Drehbuch) oder liegt eine Veräußerung von Rechten mit Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums i.S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO vor?
Beschränkte Steuerpflicht; Nutzungsrecht; Steuerabzug; Überlassung; Urheberrecht; Verkauf; Wirtschaftliches Eigentum
Fundstelle(n):
XAAAG-40565