1. Wird eine als Treuhänderin
an einer grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligte GmbH aus
der Gesellschaft ausgeschlossen und erwerben die Treugeber mindestens 95
% der Anteile am Gesellschaftsvermögen unmittelbar, wird der Tatbestand
des § 1 Abs. 2a GrEStG verwirklicht.
2. Für diesen Vorgang ist die
Steuer jedoch nach § 6 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 GrEStG
nicht zu erheben, soweit die ehemaligen Treugeber (mittelbar über
die Treuhänderin) und ggf. weitere Gesellschafter vor dem Anteilsübergang
an der Gesellschaft beteiligt waren. Denn die Anteile am Gesellschaftsvermögen
der Personengesellschaft (und damit die dingliche Mitberechtigung
am Grundstück) waren den Treugebern schon vor der Übertragung nach
§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO zuzurechnen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 596 Nr. 7 ErbStB 2017 S. 177 Nr. 6 RAAAG-40486
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