1. In Anlehnung an die von
den Zivilgerichten anerkannte Leistungsverfügung kann das Finanzgericht
in den Fällen, in denen der Gläubiger auf die sofortige Rückzahlung dringend
angewiesen ist, im Wege der einstweiligen Anordnung die vorläufige
Erstattung der im Rahmen einer Kontopfändung gepfändeten und eingezogenen
Beträge anordnen. Dabei sind an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes
strenge Anforderungen zu stellen, da bei einer Leistungsverfügung
die Hauptsache im Ergebnis vorweggenommen wird.
2. Anordnungsanspruch im Sinne
des § 114 Abs. 1 Satz 2 FGO kann der Anspruch auf Erlass der gepfändeten
und eingezogenen Steuerforderungen gem. § 227 AO sein, sofern mit
gewisser Wahrscheinlichkeit mit diesem zu rechnen ist und dem Antragsteller
unangemessene Nachteile drohen würden, wenn er die beantragte Erlassentscheidung
abwarten müsste.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): HAAAG-40485
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.