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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 509/16 Erb EFG 2017 S. 584 Nr. 7

Gesetze: ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1, BGB § 667, BGB § 1922, BGB § 2039 Satz 1

Prozesskosten als Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz

Prozesskosten zur Durchsetzung eines im Erfolgsfalle in den Nachlass fallenden Auskunfts- und Herausgabeanspruchs gegen einen Miterben sind auch dann als zur Erlangung des Erwerbs aufgewandte Nachlassverbindlichkeiten abziehbar, wenn sie aufgrund des ungünstigen Ausgangs des Rechtstreits nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den der Besteuerung unterworfenen Vermögensgegenständen stehen (entgegen , EFG 1999, 661, und ).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 584 Nr. 7
ErbStB 2017 S. 176 Nr. 6
XAAAG-40484

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