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Körperschaftsteuer | Besteuerung zum Nullsatz erfüllt nicht die Voraussetzungen der Mutter-Tochter-Richtlinie
Das Berufungsgericht Brüssel fragte den EuGH nach der Auslegung der Subject-to-Tax-Klausel in Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 90/435/EWG (sog. Mutter-Tochter-Richtlinie). Diese setzt voraus, dass ein Unternehmen irgendeiner Steuer unterliegt, die mit einer S. 841Körperschaftsteuer vergleichbar ist, ohne davon befreit zu sein. Der Streitfall betraf Dividendenzahlungen an steuerliche Anlageorganismen in den Niederlanden, die einem Körperschaftsteuersatz von Null unterlagen. Der EuGH entschied, dass ein Steuersatz von Null faktisch einer Steuerbefreiung gleich komme. Demnach könne eine Gesellschaft, die zum Nullsatz besteuert werde, nicht in den Genuss der Mutter-Tochter-Richtlinie kommen. Eine solche Auslegung stehe im Einklang mit der Systematik der Mutter-Tochter-Richtl...