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Einkommensteuer | Aktien eines Börsenbetreibers bei einem Börsenmakler (BFH)
Werden einem selbständigen Kursmakler Anteile einer AG zur Erfüllung seiner Courtageforderung übertragen, gelangen die Anteile im Erwerbszeitpunkt in das Betriebsvermögen. Ihre spätere Entnahme ist dadurch nicht ausgeschlossen (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt und Verfahrensgang: Der Kläger war als amtlich bestellter Kursmakler an einer Wertpapierbörse tätig und erzielte hieraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Kläger beteiligte sich nach seiner Bestellung zum Kursmakler an dem von der Kursmaklerkammer gehaltenen Aktienanteil. Die anteiligen Anschaffungskosten wurden mit den Ansprüchen aus dem Courtagepool verrechnet. Der Kläger erklärte die jährlichen Dividendenerträge aus den Aktien im Rahmen seiner Einkünfte a...