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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 SB 943/16

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die nach der Rechtsprechung des BSG entwickelten Grundsätze zur Feststellung des Merkzeichens "RF" wegen eines gesundheitlich bedingten Härtefalls für Personen mit einem GdB von weniger als 80 sind auf die in Baden-Württemberg geltende aktuelle Rechtslage nicht übertragbar, insbesondere ist die Härtefallregelung in § 4 Abs. 6 RBStV nicht einschlägig.

2. Die Änderungen der Rechtsgrundlagen für die Feststellung des Merkzeichens "aG" führten bis zu der am in Kraft getretenen Neuregelung in § 146 Abs. 3 SGB IX (Art. 2 Nr. 13 BTHG) grundsätzlich zu keinem anderem materiellen Ergebnis.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAG-39346

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