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Einkommensteuer | Einziehung von Aktien bei Insolvenz (FG)
Der Wertverlust von Aktien durch eine Kapitalherabsetzung und deren Ausbuchung aus dem Depot im Rahmen einer Insolvenz ist nicht als Verlust aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen (; Revision anhängig).
Sachverhalt: Klägerin ist eine Depotgemeinschaft, die 2011 Namensaktien einer AG erwarb. Über das Vermögen der AG wurde 2012 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Im Rahmen einer Sanierung wurde u.a. das Grundkapital der AG auf 0 EUR herabgesetzt. Anschließend erfolgte eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre. Die Anteile der Altaktionäre gingen unter. Das beklagte FA stellte die Einkünfte aus Kapitalvermögen ohne die geltend gemachten Verluste fest.
Hierzu führte das FG Düsseld...