Keine personelle Verflechtung ohne Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB
Leitsatz
Sind die Mehrheitsgesellschafter einer Besitz-GbR nicht vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit und ist es ihnen
damit rechtlich nicht möglich, das besonders bedeutsame Vermietungsverhältnis mit der Betriebs-GmbH ohne Zustimmung des Minderheitsgesellschafters
zu beherrschen, ist die zur Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung nicht gegeben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2017 S. 406 Nr. 8 DStR 2018 S. 6 Nr. 15 DStZ 2017 S. 265 Nr. 8 EFG 2017 S. 593 Nr. 7 KÖSDI 2017 S. 20198 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 12/2017 S. 841 OAAAG-39201
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