Einkünfte aus Kapitalvermögen: Einziehung von Aktien im Rahmen einer Insolvenz
Leitsatz
Der Wertverlust von Aktien durch eine Herabsetzung des Kapitals und deren nachfolgende Ausbuchung aus dem Depot im Rahmen
einer Insolvenz ist nicht als Verlust aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen.
Der Ausfall einer Kapitalforderung kann auch nach Einführung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG i.d.F. des UntStRefG 2008
nicht mit deren Veräußerung gleichgesetzt werden (vgl. , BB 2015, 1639,
nicht rechtskräftig, ).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2017 S. 1319 Nr. 23 EFG 2017 S. 571 Nr. 7 KÖSDI 2017 S. 20270 Nr. 5 KÖSDI 2017 S. 20350 Nr. 7 BAAAG-39198
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