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StuB 5/2017 S. 204

Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für Sportlehrgänge

Das BMF hat zur Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 23 UStG für Sportlehrgänge Stellung genommen ( NWB HAAAG-36163).

Hintergrund: Der BFH hat entschieden, dass Umsätze eines mit Gewinnstreben betriebenen „Reiterhofs“, der nicht als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannt ist, weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht umsatzsteuerfrei sind ( NWB PAAAE-85670).