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NWB Nr. 10 vom Seite 705

Bundesregierung beschließt Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

[i] BMF, Pressemitteilung vom 15.2.2017 Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Damit werden in erster Linie nationale Steuerbegünstigungen an das im Jahr 2014 novellierte EU-Beihilferecht und die EU-Energiesteuerrichtlinie angepasst. 

[i] Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die Steuerbegünstigung für als Kraftstoff verwendetes Erdgas (CNG/LNG) über das Jahr 2018 hinaus zu verlängern. Damit wird ein Gesetzgebungsauftrag des Deutschen Bundestags umgesetzt. Die Steuerbegünstigung für Erdgas soll bis Ende 2026 verlängert werden, wobei die Begünstigung ab 2024 sukzessive verringert wird. Die Steuerbegünstigung für Flüssiggas (Autogas, LPG), die ebenfalls bis Ende 2018 befristet ist, läuft dagegen aus.

Hinweis:

Der Gesetzentwurf belässt die Steuerbefreiungen für Strom aus Kleinanlagen und aus erneuerbaren Energieträgern unverändert. Sie werden mit dem Gesetzentwurf der EU-Kommission zur beihilferechtlichen Prüfung vorgelegt.