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EuGH  - C-590/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AEUV Art 258, EGRL 118/2008 Art 7 Abs 1

Rechtsfrage

Es wird beantragt,

- festzustellen, dass die Hellenische Republik nach Art. 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2008/118/EG verstoßen hat, dass sie Rechtsvorschriften erlassen und aufrechterhalten hat, wonach die Bereitstellung von Mineralölerzeugnissen erlaubt ist, ohne dass an den Tankstellen des Unternehmens "Katastimata Aforologiton Eidon A.E." an den Grenzstellen Kipoi am Evros, Kakavia und Euzonoi, die sich in Grenzregionen zu Drittländern - konkret zur Türkei, zu Albanien bzw. zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien - befinden, Verbrauchsteuer erhoben wird;

der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

Drittland; Grenze; Tankstelle; Verbrauchsteuer

Fundstelle(n):
LAAAG-38765

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