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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KR 95/16

Gesetze: SGB V § 109; KHEntgG § 7

Leitsatz

Leitsatz:

Die Voraussetzungen des OPS 8-981 sind nicht erfüllt, wenn interventionell-neuroradiologische Behandlungen nicht in der eigenen Klinik erfolgen können und die Transportentfernung zu einem Kooperationspartner nicht gewöhnlich innerhalb einer halben Stunde zurückgelegt werden kann. Dies ist auch der Fall, wenn als Transportmittel in Betracht kommende Rettungstransporthubschrauber regelmäßig nachts nicht fliegen.

Fundstelle(n):
OAAAG-38738

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