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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 17 U 620/15

Zwischen den Beteiligten ist die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) nach Ziffer 5101 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) - schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können - (BK 5101) sowie die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe und Übergangsleistungen streitig.

Fundstelle(n):
XAAAG-38722

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