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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 14 R 534/16

Der Kläger begehrt für die Zeit ab dem 1.7.2014 Bewilligung von (abschlagfreier) Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach Maßgabe der zum 1.7.2014 in Kraft getretenen Vorschrift des § 236 b Sozialgesetzbuch Sechstes Buch - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAG-38721

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