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LSG Bayern Urteil v. - L 5 KR 274/11

Leitsatz

Leitsatz:

Die Kostenträgerschaft für eine beatmungspflichtige Schwerstbehinderte während der auswärtigen Internatsunterbringung für eine berufliche Bildungsmaßnahme trifft nach § 37 Abs. 2 SGB V in der bis gültigen Fassung die Bundesagentur für Arbeit.

Fundstelle(n):
GAAAG-38690

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