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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 1 U 120/16

Gesetze: SGB V § 13 Abs. 3; SGB VII § 26 Abs. 2 Nr. 1; SGB VII § 26 Abs. 4 S. 2; SGB VII § 27 Abs. 1 Nr. 3; SGB VII § 28 Abs. 1; SGB VII § 28 Abs. 3

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die farbliche Angleichung umliegender dunkel verfärbter und kariöser Zähne an den selbst ausgewählten hellen Farbton zweier nach einem Arbeitsunfall auf Kosten des Unfallversicherungsträgers eingesetzter Schneidezahnimplantate dient nicht der Beseitigung von Gesundheitsstörungen, deren wesentliche Ursache der Arbeitsunfall war.

2. Zu den Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs gegen den Unfallversicherungsträger analog § 13 Abs. 3 SGB V.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAG-38687

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