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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 3 U 1924/16

Leitsatz

Leitsatz:

Für die Anerkennung eines wesentlich ursächlichen Zusammenhangs im Sinne der Berufskrankheit nach Nr. 2109 der Anlage 1 zur BKV ist ein mehrsegmentaler Befall der Halswirbelsäule zu fordern, während ein mono- beziehungsweise bisegmentaler Befall der Halswirbelsäule bei besonderer Betroffenheit der unteren Halswirbelsäulen-Segmente von einer Bandscheibenerkrankung aus innerer Ursache auszugehen ist.

Fundstelle(n):
HAAAG-38681

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