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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VS 578/16

Gesetze: SGG § 98 S. 1; GVG § 17a Abs. 5; ZPO § 580 Nr. 7b

Leitsatz

Leitsatz:

1. Hat ein Sozialgericht seine instanzielle Zuständigkeit bei einer Restitutionsklage stillschweigend unzutreffend bejaht, ist das Berufungsgericht hieran in analoger Anwendung von § 98 S. 1 SGG in Verbindung mit § 17a Abs. 5 GVG gebunden.

2. Ein E-Mailausdruck kann eine Urkunde gemäß § 580 Nr. 7b ZPO sein, da der Urkundenbegriff im Sinne dieser Vorschrift auch die Reproduktion eines elektronischen Dokuments mit urkundenähnlichem Gedankeninhalt abdeckt.

Fundstelle(n):
QAAAG-38678

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