Wertpapierleihe - wirtschaftliches Eigentum - Vertrauensschutz bei ungeklärter Rechtsfrage?
Leitsatz
Zu der Frage, wann wirtschaftliches Eigentum i. S. des § 39 Abs. 1 AO bei einer Wertpapierleihe zu bejahen ist.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind auch bei einer Wertpapierleihe die allgemeinen Grundsätze zum Übergang des zivilrechtlichen
und wirtschaftlichen Eigentums an KapG-Anteilen anzuwenden.
Danach werden die Erträge aus den „verliehenen” Wertpapieren regelmäßig dem Entleiher zuzurechnen sein, weil er zivilrechtlicher
Eigentümer der Wertpapiere wurde.
Ausnahmsweise verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den verliehenen Aktien beim Verleiher, wenn die zu beurteilenden
Wertpapiergeschäfte nicht darauf angelegt waren, dem Entleiher im wirtschaftlichen Sinne die Erträge aus den „verliehenen”
Aktien zukommen zu lassen (Anschluss an , BFH/NV 2016, 341).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): ErbStB 2017 S. 133 Nr. 5 SAAAG-38592
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