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Lexikon - Stand: 06.03.2024

Zweigniederlassung

Karl-Hermann Eckert

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Die Zweigniederlassung ist ein steuerrechtlich bekannter Rechtsbegriff, der auch umsatzsteuerlich zu beachten ist. Die folgenden Hinweise geben einen kurzen Einblick in die Definition der Zweigniederlassung.

1. Rechtsgrundlagen


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2. Was ist eine Zweigniederlassung?

Im Umsatzsteuerrecht findet sich keine Definition für die Zweigniederlassung, obwohl das Gesetz den Begriff an folgenden Stellen nennt:


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Nr.
Tatbestand
Rechtsgrundlage
1.
Organschaft
Die Wirkungen der Organschaft sind auf Innenleistungen zwischen den im Inland gelegenen Unternehmensteilen beschränkt. Hierzu zählen auch inländische Zweigniederlassungen.
2.
Ausfuhrlieferung
Eine inländische Zweigniederlassung oder in den in § 1 Abs. 3 UStG genannten Gebieten ist kein ausländischer Abnehmer.
3.
Aufbewahrung von Rechnungen
Die in § 14b UStG genannten Aufbewahrungspflichten für Rechnungen gelten auch für inländische Zweigniederlassungen.
4.
Unternehmerbescheinigung
Unternehmerbescheinigung für inländische Zweigniederlassung
5.
Aufzeichnungspflichten
Besondere Aufzeichnungspflichten für das Verbringen von Waren ins übrige Gemeinschaftsgebiet, wenn der Unternehmer dort keine Zweigniederlassung hat.
6.
Fiskalvertreter
Ein Fiskalvertreter kann nicht bestellt werden, wenn der Unternehmer im Inland eine Zweigniederlassung hat.

Abb. 1: Übersicht zum Begriff der Zweigniederlassung im UStG

Die Definition der Zweigniederlassung ist aus dem Handelsrecht (§§ 13-13h HGB) abzuleiten:

Danach ist eine Zweigniederlassung ein von der Hauptniederlassung getrennter Unternehmensteil; sie ist auf Dauer angelegt und räumlich und organisatorisch von der Hauptniederlassung getrennt. Eine Zweigniederlassung stellt eine Zwischenform zwischen der Bildung eigenständiger Unternehmen und bloßer Abteilungen eines Unternehmens dar. Die Zweigniederlassung hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, handelt jedoch im Außenverhältnis selbständig und ist im Innenverhältnis gegenüber der Hauptniederlassung weisungsgebunden.

Merkmale einer Zweigniederlassung sind:

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