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Garantiezins für neu abgeschlossene Lebensversicherungen auf 0,9 % gesenkt
Einige Lebensversicherungsunternehmen haben gegen Ende 2016 gutes Neugeschäft schreiben können. Ein Grund dafür dürfte die Schlussverkaufs-Situation gewesen sein, die durch die sinkenden Garantiezinsen entstanden war. Seit Januar 2017 gilt für klassische Lebensversicherungen, die neu abgeschlossen werden, ein neuer Höchstrechnungszins (Garantiezins) von 0,9 %. Dieser lag davor bei 1,25 %. Dabei handelt es sich um den Zinssatz, den die Versicherer ihren Kunden maximal auf den Sparanteil zusagen dürfen. Der Sparanteil wiederum entspricht dem Versicherungsbeitrag abzüglich der Kosten für Vertrieb, Verwaltung und Risikoschutz.
Der neue Höchstrechnungszins gilt für klassische Lebensversicherungsverträge, die seit dem neu abgeschlossen werden. Für bestehende Vertr...