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Einkommensteuer – Barausgleich des Stillhalters bei Optionsgeschäften (BFH)
Mario Kuppe
Mit seinem Urteil vom - VIII R 55/13 NWB IAAAG-36154 (zur Veröffentlichung bestimmt) hat der BFH entschieden, dass der von einer Privatperson als Stillhalter eines Optionsgeschäfts gezahlte Barausgleich einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen sei. Dies sowohl für Zeiträume vor als auch nach der Einführung der Abgeltungsteuer.
Damit stellt sich der BFH folgerichtig und wie auch schon in anderen Rechtsfragen gegen die Auffassung der Finanzverwaltung. Diese sieht den geleisteten Barausgleich des Stillhalters im Privatvermögen als steuerlich unbeachtlich an ( BStBl 2016 I S. 85, Rn. 26, 34).
Die Kläger veräußerten sowohl vor als auch nach der Einführung der Abgeltungsteuer Optionen auf einen Aktienindex. Für diese Stillhalterposition ...