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LSG Sachsen Urteil v. - L 5 RS 310/16

Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Beklagten die Beschäftigungszeiten des Klägers vom 18. November 1980 bis 30. Juni 1990 als Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz festzustellen.

Fundstelle(n):
YAAAG-38230

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