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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 16 | Werbungskosten: Übertragung einer Anwartschaft auf Altersversorgung

Ausgleichszahlungen, die ein Arbeitnehmer, dem eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zugesagt worden ist, leistet, um bei einem Arbeitgeberwechsel die Anrechnung von Dienstzeiten durch den neuen Arbeitgeber zu erreichen, sind nach einem aktuellen Urteil des BFH als Werbungskosten abziehbar.

Der Bundesfinanzhof musste jüngst die Frage beantworten: Wie ist eine Ausgleichszahlung steuerlich zu behandeln, die ein Arbeitnehmer leistet als Voraussetzung für die Übertragung erworbener Pensionsanwartschaften auf den neuen Arbeitgeber?

Im Streitfall war einem Beamten von seinem bisherigen Arbeitgeber eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zugesagt worden. Beim Wechsel des Arbeitgebers leistete der Arbeitnehmer eine Ausgleichszahlung von mehr als 60.000 €, um die Anrechnung von Dienstzeiten durch den neuen Arbeitgeber zu erreichen und damit eine Kürzung seiner Versorgungsbezüge zu vermeiden.

Der VI. Senat des BFH hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass die Ausgleichszahlung in diesem Fall als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig ist. Entgegen der Auffassung des Sächsischen Finanzgerichts in erster Instanz handele es sich nicht um eine blo...