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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 15 | Pensionskasse: Keine Tarifermäßigung für vertragsgemäße Kapitalauszahlung

Die einmalige Kapitalabfindung laufender Ansprüche gegen eine Pensionskasse, die der betrieblichen Altersversorgung dient, führt nicht nach § 34 EStG zu ermäßigt zu besteuernden außerordentlichen Einkünften, wenn das Kapitalwahlrecht schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung enthalten war. Nach einem aktuellen Urteil des BFH unterliegen die Einkünfte aus der Pensionskasse in diesem Fall dem regulären Einkommensteuertarif.

In unserer Dezember-Ausgabe 2015 hatten wir Sie über ein steuerzahlerfreundliches Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz informiert – zur ermäßigten Besteuerung von Einmal-Kapitalauszahlungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Leider ist der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren zu dem Ergebnis gelangt, dass die Tarifermäßigung nicht beansprucht werden kann. Doch der Reihe nach: Über welchen Fall musste der X. Senat des BFH entscheiden?

Eine Angestellte in einer Bank hatte aufgrund einer Entgeltumwandlung Ansprüche gegen eine Pensionskasse erworben. Der entsprechende Vertrag sah vor, dass die Versicherten anstelle der Rente eine Kapitalabfindung wählen konnten. Hiervon machte die Arbeitnehmerin bei ihrem Eintritt in den Ruhestand Gebrauch. Da die Beitrags...