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Track 06 | Übungsleiterfreibetrag: Steuerbefreiungen für nebenberufliche Tätigkeiten
Die OFD Frankfurt a.M. hat für zahlreiche Einzelfälle geregelt, ob Vergütungen vollständig, nur teilweise oder gar nicht unter die Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG fallen. Bei der jüngsten Aktualisierung wurden neu in die Liste aufgenommen: ehrenamtliche Auditoren zur Akkreditierung akademischer Studiengänge im Rahmen des paneuropäischen Bologna-Prozesses sowie ehrenamtliche Richter und Schöffen.
Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat ihre Verfügung zur Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG aktualisiert. Für zahlreiche Einzelfälle wird geregelt, ob Vergütungen vollständig, nur teilweise oder gar nicht unter die Steuerbefreiung fallen.
Bei einem Streit mit dem Finanzamt über die Gewährung der Steuerbefreiung für Übungsleiter lohnt ein Blick in die Verwaltungsanweisung. Mehr als zwei Dutzend Einzelfälle werden beurteilt. Bei der jüngsten Aktualisierung wurden neu in die Liste aufgenommen: ehrenamtliche Auditoren sowie ehrenamtliche Richter und Schöffen.
Was ehrenamtliche Auditoren angeht, verweist die OFD auf eine kürzlich ergangene Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts. Danach stellt die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Auditors zur Akkr...