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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 05 | Bilanzierung: Betrieblich genutztes Gebäude auf Grundstück des Ehegatten

Das BMF hat auf die neue BFH-Rechtsprechung aus März 2016 zu Gebäuden auf fremdem Grund und Boden reagiert und folgt grundsätzlich der Auffassung des BFH, wonach ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden kein Wirtschaftsgut ist, sondern nur ein Bilanzposten (sog. Aufwandsverteilungsposten). Dieser kann nicht Träger stiller Reserven sein.

Viele Unternehmer errichten betriebliche Bauten auf einem Grundstück, das ihnen gar nicht gehört, sondern ihrem Ehegatten.

Der Bundesfinanzhof hatte im letzten Jahr entschieden: Errichtet der Unternehmer-Ehegatte mit eigenen Mitteln ein Gebäude auf einem Grundstück, das auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehört, wird der Nichtunternehmer-Ehegatte sowohl zivilrechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudeteils, der auf seinen Miteigentumsanteil entfällt. Dieser Gebäudeteil gehört zu seinem Privatvermögen.

Das Bundesfinanzministerium hat das Urteil des X. Senats des BFH akzeptiert. Das BMF folgt grundsätzlich der Auffassung, wonach ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden kein Wirtschaftsgut ist, sondern nur ein Bilanzposten, ein sog. Aufwandsverteilungsposten. Dieser kann nicht Träger stiller Reserven sein.

Allerdings fordert das BMF eine ...