Suchen
FFG § 82

Teil 3: Förderungen

Kapitel 2: Produktionsförderung

Abschnitt 1: Produktionsförderung für programmfüllende Filme

Unterabschnitt 3: Anforderungen an den mit Referenzmitteln herzustellenden Film

§ 82 Beschäftigung von Nachwuchskräften

Der Hersteller gemäß § 41 Absatz 1 Nummer 1 muss bei der Durchführung des mit Referenzmitteln herzustellenden Filmvorhabens in angemessenem Umfang technische und kaufmännische Nachwuchskräfte beschäftigen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAJ-83372