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FFG § 17

Teil 1: Aufbau und Organisation der Filmförderungsanstalt

Kapitel 2: Organisation

Abschnitt 1: Organe

Unterabschnitt 2: Präsidium

§ 17 Vorsitz

1Den Vorsitz des Präsidiums führt die Person, die den Vorsitz des Verwaltungsrats innehat. 2Das Präsidium wählt aus seiner Mitte eine Person, die den stellvertretenden Vorsitz innehat.

Fundstelle(n):
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RAAAJ-83372