FFG § 17
Teil 1: Aufbau und Organisation der Filmförderungsanstalt
Kapitel 2: Organisation
Abschnitt 1: Organe
Unterabschnitt 2: Präsidium
§ 17 Vorsitz
1Den Vorsitz des Präsidiums führt die Person, die den Vorsitz des Verwaltungsrats innehat. 2Das Präsidium wählt aus seiner Mitte eine Person, die den stellvertretenden Vorsitz innehat.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAJ-83372