FFG § 126
Teil 4: Finanzierung, Verwendung der Mittel
Abschnitt 1: Finanzierung
§ 126 Begriffsbestimmung Kinofilm
Ein Kinofilm im Sinne der §§ 129 bis 135 ist ein Film, der in Deutschland oder in seinem Ursprungsland gegen Entgelt im Kino aufgeführt wurde.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAJ-83372