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FFG § 126

Teil 4: Finanzierung, Verwendung der Mittel

Abschnitt 1: Finanzierung

§ 126 Begriffsbestimmung Kinofilm

Ein Kinofilm im Sinne der §§ 129 bis 135 ist ein Film, der in Deutschland oder in seinem Ursprungsland gegen Entgelt im Kino aufgeführt wurde.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAJ-83372