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Lexikon - Stand: 20.02.2024

Ort der Lieferung

Karl-Hermann Eckert

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Die umsatzsteuerrechtlichen Leistungen lassen sich in zwei Begriffe unterteilen: in Lieferungen und sonstige Leistungen. Was unter einer Lieferung zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Wortlaut des § 3 Abs. 1 UStG. Für die umsatzsteuerrechtliche Würdigung eines Geschäftsfalles ist es neben der genauen Bestimmung der Art der Leistung unabdingbar, sich auch mit der Frage zu beschäftigen, wo die entsprechende Leistung erbracht wurde.

Der Beitrag gibt einen Überblick und Beispiele, wie der Ort der Lieferung bestimmt wird und welche Vorschriften dabei beachtet werden müssen.

1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1000
Kasse
1200
Bank
1400
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1588
Entstandene Einfuhrumsatzsteuer
1767
Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen
1771
Umsatzsteuer 7 %
1776
Umsatzsteuer 19 %
8120
Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG
8300
Erlöse 7 % USt
8320
Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen im Inland nicht steuerbar
8400
Erlöse 19 % USt

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1200
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1433
Entstandene Einfuhrumsatzsteuer
1600
Kasse
1800
Bank
3801
Umsatzsteue...

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