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Einkommensteuer | Bescheinigungsverfahren nach § 10 Abs. 4b Satz 4 - 6 EStG
Das BMF hat Informationen zum Bescheinigungsverfahren nach § 10 Abs. 4b Satz 4 - 6 EStG zusammengestellt.
Hintergrund: Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom wurde zum ab dem VZ 2016 ein neues elektronisches Datenübermittlungsverfahren eingeführt. Hiernach sind von den mitteilungspflichtigen Stellen steuerfreie Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen – insbesondere für Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung – sowie die Erstattung von solchen Beiträgen an die zentrale Stelle (§ 81 EStG) der Finanzverwaltung zu melden (§ 10 Abs. 4b Satz 4 bis 6EStG).
Hinweis: Die Informationen sind auf der Homepage des BMF verfügbar.