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StuB 4/2017 S. 168

Vorläufigkeitskatalog aktualisiert

Das BMF hat die Vorläufigkeitsvermerke hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgaben, der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen, der Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten und der Kürzung der Beiträge zur Basiskrankenversicherung um Bonuszahlungen der Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten aufgehoben und den Vorläufigkeitskatalog neu gefasst ( NWB XAAAG-36162).

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