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Umsatzsteuer | Erdgasspeicher als Teil des Erdgasnetzes
Das BMF hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung eines Erdgasspeichers als Teil des Erdgasnetzes i. S. des § 3g UStG Stellung genommen ( NWB DAAAG-36160).
Wesentlicher Inhalt des BMF-Schreibens:
Kavernen- oder Porenspeicheranlagen zur Speicherung von Erdgas bilden mit dem angeschlossenen Erdgasleitungsnetz eine Einheit und sind Teil dieses Netzes i. S. des § 3g UStG.
Der Ort der Lieferung von Mindest- und Arbeitsgas in mit dem Netz verbundenen Erdgasspeichern – ohne eine tatsächliche Ausspeicherung von Gas – bestimmt sich folglich unter den weiteren dort genannten Voraussetzungen nach § 3g UStG.
In Abschn. 3g des UStAE wird daher folgender neuer Satz 3 eingefügt: „Zum Erdgasnetz gehören auch die Erdgasspeicheranlagen, deren Zugang ausschließlich über eine Erdgasleitung erfo...