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Umsatzsteuer | Zur Steuerfreiheit von Umsätzen im Zahlungs- und Überweisungsverkehr
Ein Kreditinstitut, das gegen Entgelt für andere Kreditinstitute im Rahmen der Abwicklung deren „beleghaften“ Zahlungs- und Überweisungsverkehrs Schecks, Überweisungen sowie Lastschriften im Wesentlichen lediglich technisch bearbeitet, führt keine steuerfreien Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr aus (Bezug: § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG; Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 RL 77/388/EWG).
Nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze u. a. im Zahlungs- und Überweisungsverkehr steuerfrei. Die Vorschrift beruhte in den Streitjahren des Urteilsfalls (2000 bis 2003) auf Art. 13 Teil B Buchst. d der Richtlinie 77/388/EWG und ist richtlinienkonform auszulegen. Von der Steuerbefreiung erfasst werden nur Finanzumsätze, auch wenn diese nicht notwendigerweise von Banken oder Finanzinstituten ausgeführt werden müssen. Ein derartiger Finanzumsatz liegt nicht vor, wenn eine Bank ledig...