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Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
Anmerkungen zum
Der Bundestag hat am den Gesetzentwurf der Bundesregierung in zweiter und dritter Lesung beraten und in der Ausschussfassung angenommen. Der Bundesrat hat dem Gesetzesbeschluss des Bundestags am zugestimmt. Das Gesetz wurde im BGBl veröffentlicht. Das Gesetzespaket enthält neben Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes auch Änderungen des Einkommensteuergesetzes. Diese sind für die Lohnsteuer relevant. Die Finanzverwaltung geht mit auf Einzelfragen zur neuen Gesetzeslage ein.
Die im neuen § 3 Nr. 46 EStG geregelte Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs honoriert deren umweltfreundliches Engagement.
Gleichzeitig wird der Arbeitgeber gefördert, der das Aufladen unentgeltlich oder verbilligt ermöglicht. Die Regelung fügt sich in den Katalog des § 3 EStG ein, der auch aus anderen Lenkungs- und Fördermotiven heraus bestimmte Arbeitgeberleistungen steuerfrei stellt.
Die Neuregelungen in § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG dienen ebenfalls der raschen Verbreitung der Elektromobilität. Sie ermöglichen dem Arbeitgeber, geldwe...