BFH verwirft Sanierungserlass des BMF ?
... Jahrespressekonferenz des BFH
Am 7.2. fand in München die Jahrespressekonferenz des BFH statt. Dort wurden dann auch einige wichtige neue Entscheidungen des höchsten deutschen Steuergerichts vorgestellt. Besondere Beachtung gebührt dem Beschluss des Großen Senats vom - GrS 1/15, der von grundlegender Bedeutung für die Besteuerung insolvenzgefährdeter Unternehmen ist. Danach verstößt die im Sanierungserlass des BMF vorgesehene Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Eine kurze Einschätzung lesen Sie auf S. 161, wir werden aber noch ausführlich auf den Beschluss zurückkommen. Mit hat der BFH zur interessanten Fragestellung des wirtschaftlichen Eigentums an Leasinggegenständen im Rahmen von sale- and-lease-back-Gestaltungen entschieden (vgl. S. 158 dieser Ausgabe). Auch auf diese Entscheidung werden wir noch ausführlich zurückkommen.
Mit 2.705 Verfahren haben die elf Senate des BFH nur unwesentlich weniger Fälle als im Vorjahr (2.721 Verfahren) erledigt. Da die Erledigungen erneut deutlich über der Zahl der eingegangenen Fälle liegen, konnte die Zahl unerledigter Verfahren zum Ende des Jahres 2016 einmal mehr reduziert werden und liegt mit 1.716 weit unter der Grenze von 2.000. Die durchschnittliche Verfahrensdauer sämtlicher Verfahren beim BFH, die sich seit mehreren Jahren bei acht Monaten stabilisiert hatte, konnte im Jahr 2016 um einen Monat auf sieben Monate reduziert werden.
Gestaltungsüberlegungen nach der Erbschaftsteuerreform
In der Literatur finden sich bereits etliche Beiträge, die sich mit der großen Erbschaftsteuerreform 2016 intensiv auseinandersetzen. Sie vermitteln das Neurecht in seinen Grundzügen und zeigen auf, wie insbesondere die §§ 13a bis 13c ErbStG und § 28a ErbStG die Übertragung von Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer begünstigen. Ziel des Beitrags von Hubert ist es, erste Gestaltungsüberlegungen zur steueroptimierten Übertragung von Betriebsvermögen nach dem neuen ErbStG anzustellen.
BMF-Entwurf zu §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG
Im Zusammenhang mit der Rechtsanwendung der §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG sind eine erhebliche Anzahl offener Anwendungsfragen aufgekommen. Schon früh wurde eine Stellungnahme der Verwaltung angekündigt, doch erst mit Datum vom wurde der Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht. Bolik stellt einige kritische Punkte dar.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 4/2017 Seite 1
NWB NAAAG-37911