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Das einheitliche Vertragswerk in der Grunderwerbsteuer
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAG-37340 Beim Verkauf eines unbebauten Grundstücks stellt sich häufig die Frage, ob allein der vereinbarte Kaufpreis für das unbebaute Grundstück („kleine Grunderwerbsteuer“) oder auch die Baukosten für das noch zu errichtende Bauwerk zur Ermittlung der Grunderwerbsteuer heranzuziehen sind („große Grunderwerbsteuer“). Im letzteren Fall spricht man vom sog. einheitlichen Vertragswerk. Steigende Grunderwerbsteuersätze verschärfen die Folgen erheblich.
Ausführlicher Beitrag s. .
Hintergrund
[i]Einheitliches Vertragswerk beruht auf EinzelfallentscheidungenDie Rechtsfigur des einheitlichen Vertragswerks beruht auf einer langjährigen Rechtsprechung des BFH. Trotz wiederholter Kritik – insbesondere durch das FG Niedersachsen – hat der BFH diese Rechtsfigur stets bestätigt. Anhand von Einzelfallentscheidungen hat sich eine Vielzahl von Indizien zu diesem Rechtsinstitut herausgebildet. Für die Praxis stellt sich die Herausforderung, eine steuerliche Analyse anhand der sehr unterschiedlich ausgestalteten Sachverhalte für den eigenen konkreten Sachverhalt vorzunehmen.
Kriterien des einheitlichen Vertragswerks
[i]Rechtliche und tatsächliche VerknüpfungAusgangspunkt für die Prüfung sind die Vereinbarungen zwischen den Parteien (insbesondere Grundstückskauf...