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Bankrecht | Kenntnis der Bank vom überteuerten Kaufpreis der von ihr finanzierten Immobilie
Eine Bank trifft grds. nur ausnahmsweise eine Aufklärungspflicht über die Unangemessenheit des von ihr finanzierten Kaufpreises unter dem Gesichtspunkt eines (präsenten) Wissensvorsprungs, wenn eine so wesentliche Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert vorliegt, dass sie von einer sittenwidrigen Übervorteilung durch den Verkäufer ausgehen muss. Das ist zwar regelmäßig dann anzunehmen, wenn der Verkaufspreis knapp doppelt so hoch ist wie der Verkehrswert der Wohnung (zuletzt NWB OAAAD-47725; NWB CAAAE-52495 zu den Nebenkosten des Kaufpreises). Hierzu aber kann von der Bank nicht erwartet werden, anhand der ihr vorliegenden Angaben zur Bruttokaltmiete für die zu finanzierende E...