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IDW veröffentlicht Praxishinweis zu Zahlungsberichten
Große Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften i. S. des § 264a Abs. 1 HGB, die in der mineralgewinnenden Industrie tätig sind oder Holzeinschlag in Primärwäldern betreiben, müssen erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, einen (Konzern-)Zahlungsbericht erstellen und offenlegen. In dem Zahlungsbericht ist anzugeben, welche Zahlungen in Form von Geld- oder Sachleistungen im Berichtszeitraum an staatliche Stellen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit in der mineralgewinnenden Industrie oder mit dem Betrieb des Holzeinschlags in Primärwäldern geleistet wurden. Zahlungen unter 100.000 € sind nicht angabepflichtig.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer veröffentlicht in Heft 2/2017 der IDW Life einen Praxishinweis zur Erstellung von (Konzern-)Zahlungsber...