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Besonders wichtige Prüfungssachverhalte im Bestätigungsvermerk (IDW EPS 401)
Überblick und Umsetzungsbeispiel
Der Bestätigungsvermerk von PIEs (Public Interest Entities) wird künftig „besonders wichtige Prüfungssachverhalte“ beinhalten. Diese Sachverhalte sind einzeln im Bestätigungsvermerk aufzuführen – u. a. mit Bezug zu den prüferischen Handlungen und den entsprechenden wichtigsten Feststellungen. Die mandatsspezifische Auswahl der Sachverhalte und die entsprechenden Erläuterungen bedeuten einen in wesentlichen Teilen individualisierten Bestätigungsvermerk. Der Prüfungsstandardentwurf transformiert ISA 701. Dazu liegen bereits erste Erfahrungen aus der Berichtspraxis in Großbritannien vor.
Mit den Anforderungen nach IDW EPS 401 wird die Berichterstattung im Bestätigungsvermerk bei PIEs, dem Vorbild des ISA 701 und des Art. 10 Abs. 2 Buchst. c der EU-APrVO entsprechend, nun stärker individualisiert und problemorientiert abgefasst.
Die Regelungen in IDW EPS 401 zur Berichterstattung über besonders wichtige Prüfungssachverhalte im Bestätigungsvermerk sind sehr konkret und lassen wenig Ermessen zu. Deutlich ermessensbehaftet ist dagegen die Bestimmung der beri...