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Eigenverbrauch: Pauschbeträge für Sachentnahmen
Das Bundesministerium für Finanzen hat die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben, also Sachentnahmen für den Eigenverbrauch, für 2017 veröffentlicht. Die Pauschalen werden auf Grundlage der vom Statistischen Bundesamt berechneten Aufwendungen privater Haushalte für Lebensmittel festgelegt und beruhen auf Erfahrungswerten. Mit den Pauschbeträgen ersparen sich Betroffene die Aufzeichnung von Einzelentnahmen.
Die Pauschbeträge für Sachentnahmen 2017 finden Sie im NWB VAAAF-89054.