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LSG Bayern Urteil v. - L 15 VG 8/12

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein tätlicher Angriff im Sinne des Opferentschädigungsrechts setzt eine unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende, gewaltsame physische Einwirkung voraus, eine allein auf einer intellektuell bzw. psychisch vermittelten Täuschung beruhende Einwirkung reicht insoweit nicht aus.

2. Anschluss an .

Fundstelle(n):
LAAAG-37514

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