Im Jahr 2010 geleistete Schuldzinsen aus einer bereits im Jahr 2005 untergegangenen GmbH-Beteiligung als Werbungskosten abziehbar
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Steht das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 i.V.m. § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG dem Abzug von im Streitjahr 2010 geleisteten Schuldzinsen aus einer bereits im Jahr 2005 untergegangenen GmbH-Beteiligung als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen entgegen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
OAAAG-37445