Betriebsausgabenabzug von Grunderwerbsteuer, die aufgrund eines Umwandlungsvorgangs bei einer GmbH nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG
angefallen ist
Leitsatz
Sind durch eine Abspaltung 100%ige Beteiligungen an Untergesellschaften mit Grundbesitz auf eine Kapitalgesellschaft als Obergesellschaft
(im Streitfall: GmbH) übertragen worden und hat dieser Abspaltungsvorgang bei der Obergesellschaft aufgrund der Verwirklichung
des Steuertatbestands nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG Grunderwerbsteuer ausgelöst, so mindert diese Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe
das zu versteuernde Einkommen der Obergesellschaft. Es handelt sich insoweit weder um Anschaffungskosten bzw. Anschaffungsnebenkosten
der Obergesellschaft für die erworbenen Beteiligungen bzw. die zum Betriebsvermögen der Untergesellschaften gehörenden Grundstück
noch ist der Betriebsausgabenabzug nach § 15 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 ausgeschlossen, da „Vermögensübergang”
im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG hier nur der Anteilserwerb sein kann und die Grunderwerbsteuer in ertragsteuerlicher
Sicht dem Erwerb der Geschäftsanteile nicht zuordenbar ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 7/2017 S. 314 DStR 2017 S. 10 Nr. 18 DStRE 2017 S. 596 Nr. 10 Ubg 2017 S. 342 Nr. 6 ZAAAG-37356
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