Aussetzung des wegen der Sonderabschreibungen nach § 7h EStG geführten finanzgerichtlichen Klageverfahrens bis zum Abschluss
des vom Finanzamt gegen die Bescheinigung der Gemeinde nach § 7h Abs. 2 EStG zum Vorliegen von begünstigten Modernisierungs-
und Instandsetzungsmaßnahmen eingeleiteten Remonstrationsverfahrens
Leitsatz
1. Die von der Gemeinde nach § 7h Abs. 2 Sätze 1 und 2 EStG ausgestellte Bescheinigung, ob Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
i. S. v. § 7h Abs. 1 Satz 2 EStG durchgeführt und ob Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsfördermitteln gewährt worden
sind, hat Bindungswirkung für das Finanzamt.
2. Hält das Finanzamt die von der Kommune nach § 7h Abs. 2 EStG erteilte Bescheinigung für unrichtig und hat es deswegen ein
Remonstrationsverfahren bei der Kommune eingeleitet, so ist die Aussetzung des wegen der Höhe der Sonderabschreibungen nach
§ 7h EStG geführten finanzgerichtlichen Klageverfahrens nach § 74 FGO bis zum Abschluss des Remonstrationsverfahrens zweckmäßig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): RAAAG-37350
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