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FG Münster Urteil v. - 13 K 3634/13 F EFG 2017 S. 168 Nr. 2

Gesetze: KStG § 8 Abs 1, EStG § 10d Abs 4, UmwStG § 12 Abs 3 Satz 2

Verlust/Verwertungsmöglichkeiten

Verlustfortführung nach Verschmelzung

Leitsatz

Ein Verlust darf auch dann gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 2002 von der übernehmenden Körperschaft fortgeführt werden, wenn der verlustverursachende Betriebsteil vor der Verschmelzung aufgegeben, der Betrieb als solcher aber fortgeführt wurde.

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 168 Nr. 2
MAAAG-37343

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